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Leitungsanlagen sind ein Bestandteil der technischen Gebäudeausrüstung. Bauordnungsrechtlich sind dabei die Schutzziele für ganz unterschiedliche Einbausituationen und die entsprechenden brandschutztechnischen Maßnahmen zu unterscheiden:
Lüftungs- und Entrauchungsleitungen
Über Lüftungsanlagen werden Gebäude mit Frischluft versorgt und die Abluft wird wieder abgeführt. Mit dieser Funktion der Verteilung und Zusammenführung werden durch sie auch brandschutztechnisch getrennte Räume, Nutzungseinheiten, Geschoße oder sonstige Brandabschnitte miteinander verbunden. Entsprechend den Landesbauordnungen und der OIB-Richtlinie 2 dürfen Leitungen jedoch Wände und Decken mit Feuerwiderstand nur durchdringen, wenn „eine Übertragung von Feuer und Rauch über die erforderliche Feuerwiderstandsdauer“ verhindert wird (OIB-Richtlinie 2, Ausgabe 2019, Absatz 3.4.1).
Eine besonders wirtschaftliche Ausführung sind sogenannte selbstständige Lüftungsleitungen mit PROMATECT®-Brandschutzplatten als luftführendem Querschnitt. Die spezifischen Platteneigenschaften von PROMATECT®-Brandschutzplatten und die besondere Verarbeitung zu selbstständigen PROMATECT®-Lüftungsleitungen erlauben die Herstellung sehr großer und freier Querschnitte mit unterschiedlichen Feuerwiderständen.
Aufgrund ihres Brandverhaltens eigenen sich selbstständige PROMATECT®-Lüftungsleitungen besonders gut für die Ableitung von Rauch und heißen Brandgasen und können auch als selbstständige PROMATECT®-Entrauchungsleitungen für mehrere Brandabschnitte ausgeführt werden.
Lüftungsleitungen aus Stahlblech oder Kunststoff alleine erfüllen Anforderungen an eine Feuerwiderstandsklasse nicht, da sie sich bei Hitzeeinwirkung erheblich verformen oder schmelzen und so die Ausbreitung von Feuer und Rauch nicht ausreichend lang verhindern. Sie sind deshalb nachträglich dort zu bekleiden, wo Leitungen oder Leitungsabschnitte einer Feuerwiderstandsklasse entsprechen sollen.
Installationsleitungen
Wie bei Lüftungs- und Entrauchungsleitungen dürfen Installationsleitungen Wände und Decken mit Feuerwiderstand nur durchdringen, wenn „eine Übertragung von Feuer und Rauch über die erforderliche Feuerwiderstandsdauer“ verhindert wird (OIB-Richtlinie 2, Ausgabe 2019, Absatz 3.4.1).
Eine ausreichend lange Nutzung im Brandfall ist gewährleistet, wenn die Installationen in Rettungswegen in feuerwiderstandsfähigen Installationskanälen (horizontal) oder Installationsschächten (vertikal) verlegt sind.
Beim Funktionserhalt elektrischer Leitungen kommt es darauf an, dass bestimmte Anlagen und Systeme selbst im Brandfall funktionsfähig bleiben. Spezielle Bekleidungen bzw. Kanäle aus PROMATECT®-Brandschutzplatten gewährleisten auch bei normalen Leitungskabeln eine zuverlässige und ausreichende Energieversorgung dieser Anlagen über die geforderte Dauer.
Entsprechend der unterschiedlichen Anforderungen, Schutzziele und Einbausituationen bietet Promat klassifizierte Brandschutzlösungen für feuerwiderstandsfähige Kanäle und Schächte.
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