Bauprodukt:Produkt oder Bausatz, das/der hergestellt und in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Bauteile eingebaut zu werden.
Bauordnung: Allgemeine Bezeichnung für die Bauvorschiften (Gesetze und Verordnungen) der österreichischen Bundesländer. Sie wurden durch die OIB-Richtlinien in wesentlichen Punkten harmonisiert.
Bauproduktenverordnung: Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011; sie hat die Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG des Rates) abgelöst.
Baustoffliste ÖA: Verordnung des OIB zur Festlegung von Verwendungsbestimmungen in Österreich für Bauprodukte, die nicht CE-gekennzeichnet werden können.
Baustoffliste ÖE: Verordnung des OIB zur Festlegung von Verwendungsbestimmungen in Österreich für CE-gekennzeichnete Bauprodukte.
Brandabschnitt: Bereich eines Bauwerks, welcher durch brandabschnittsbildende Bauteile (Wände bzw. Decken) so abgegrenzt ist, dass es im Brandfall über eine gewisse Dauer keinen Feuerüberschlag in diesen bzw. aus diesem Bereich gibt.
Brandverhalten, Klasse des Brandverhaltens: normative Beschreibung eines Bauprodukts hinsichtlich Nichtbrennbarkeit bzw. Entzündbarkeit (Klassen A1 bis F), Rauchentwicklung und brennendem Abtropfen/Abfallen gemäß ÖNORM EN 13501-1.
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