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Ihrer Bezeichnung entsprechend können feuerwiderstandsfähige Glaswände und integrierte Feuerschutzabschlüsse überall dort eingesetzt werden, wo das Bauordnungsrecht in den Geschossen raumabschließende Bauteile zur Abtrennung von Rettungswegen und Nutzungseinheiten vorschreibt. Diese brandschutztechnischen Anforderungen werden durch Promat-Verglasungen und -Türanlagen in idealer Weise mit maximaler Licht- und Sichtdurchlässigkeit kombiniert.
Die einzelnen Ausführungsvarianten unterscheiden sich hauptsächlich nach der Notwendigkeit einer Rahmenkonstruktion und ggf. der Art ihrer Ausführung.
Öffnungen in feuerwiderstandsfähigen Wänden müssen grundsätzlich die gleichen brandschutztechnischen Anforderungen erfüllen, wie die Umfassungskonstruktion selbst.
Dementsprechend können die Promat-Lösungen mit einer F-Klassifizierung in alle zugelassenen Wandkonstruktionen eingebaut werden, ohne dass deren Feuerwiderstand beeinträchtigt wird.
Im Gegensatz dazu entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde jeweils im Einzelfall, ob und unter welchen Bedingungen auch Verglasungen mit einer G-Klassifizierung angewendet werden können.
Anwendung: Oberlichtverglasung PROMAGLAS®-OLV G 30, ohne glasteilende Profile, G 30
Anwendung: Glaselement PROMAGLAS®-Leichtbaukonstruktion F 60 zum Einbau in Wände, F 60
Anwendung: Glaselement PROMAGLAS®-Leichtbaukonstruktion G 30 zum Einbau in Wände, G 30
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