Der vertikale Teil eines baulichen Rettungsweges ist eine notwendige Treppe, die im Inneren von Gebäuden immer in einem notwendigen Treppenraum anzuordnen ist. Die besonderen Erwartungen an diese Räume vor allem hinsichtlich der Standfestigkeit und der Dauer der Begehbarkeit im Brandfall unterstreichen deren herausragende Bedeutung für das Brandschutzkonzept eines Gebäudes. Die konkreten baulichen Anforderungen der Landesbauordnungen richten sich nach Höhe, Nutzung und Lage im Gebäude, d. h. bei Treppenräumen nach den Gebäudeklassen 3 bis 5. Zusätzliche Maßnahmen sind erforderlich, wenn sich Treppenräume nicht an mindestens einer Außenwand befinden und/oder ihr Ausgang nicht unmittelbar ins Freie führt. Dann sind u. a. Vorkehrungen gegen eine Gefährdung durch Raucheintritt zu treffen und die Räume zwischen Treppenraum und Gebäudeausgang (zum Beispiel Foyers) brandschutztechnisch dementsprechend auszubilden.
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