Eine sichere und wirksame Vorkehrung gegen die Übertragung von Feuer und Rauch in jeweils benachbarte Nutzungseinheiten oder Gebäudeabschnitte ist der bestimmungsgemäße Einsatz feuerwiderstandsfähiger Lüftungsleitungen. Entsprechend den Grundanforderungen bestehen sie einschließlich aller Verbindungs- und Befestigungsmittel aus nichtbrennbaren Baustoffen.
Lüftungsleitungen mit Feuerwiderstand benötigen für ihre Wirksamkeit im Havariefall keinerlei Auslösung und sind während ihrer gesamten Nutzungsdauer wartungs- und revisionsfrei.
Eine besonders wirtschaftliche Kombination aus luftführendem Querschnitt und brandschutztechnischer Dämmschicht sind die sogenannten selbstständigen Lüftungsleitungen.
Die spezifischen Platteneigenschaften von PROMATECT® und die besondere Fügetechnik erlauben die Herstellung sehr großer und freier Querschnitte mit strömungstechnisch günstigen Formteilen.
Selbstständige Lüftungskanäle benötigen keine besonderen Vorkehrungen gegen Ausdehnung unter Brandeinwirkung (zum Beispiel Kompensatoren).
Eine andere Ausführungsart sind feuerwiderstandsfähige Bekleidungen von vorhandenen Stahlblechlüftungsleitungen. Sie können über die gesamte Länge oder auch nur abschnittsweise dort ausgeführt werden, wo bestimmte Leitungsabschnitte einer Feuerwiderstandsklasse entsprechen sollen.
Wenn der Einsatzbereich der gesamten Lüftungsanlage von den normalen Nutzungsbedingungen abweicht, gelten in der Regel ganz spezifische Brandschutzanforderungen. Das trifft zu, wenn sich in den luftführenden Kanälen im besonderen Maße brennbare Stoffe ablagern können (zum Beispiel Abluft von gewerblichen Küchen) oder falls die luftführenden Leitungen selbst aus brennbaren Materialien bestehen (zum Beispiel Kunststofflüftungsleitungen für Laborabzüge).
Für all diese Einsatzfälle bieten die Promat-Lösungen bauaufsichtlich nachgewiesene und bewährte Ausführungs- und Einbauvarianten.